Kostenfrage

Für die Kunden von NORDOST INKASSO entstehen anders als bei großen Mitbewerbern keine leis- tungsunabhängigen Kosten wie Jahresbeiträge, Mitgliedsbeiträge, Fixkosten, Inkassopauschalen etc.

NORDOST INKASSO arbeitet fast ausschließlich auf Erfolgsbasis, so daß unsere Kunden kein Kosten- risiko tragen.

Hier eine Übersicht:

vorgerichtliches Inkasso

Inkassokosten - entfällt

Bearbeitung auf Erfolgsbasis.

Kosten werden ausschließlich dem Schuldner in Rechnung gestellt.

Gewerblichen Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die auf die Inkassokosten entstehende gesetzliche MWSt in Rechnung gestellt. Das gilt nicht für private Forderungen.

gerichtliches mahnverfahren

Inkassopauschale - 25,00 €

Gerichtskosten und Auslagen

zuzüglich gesetzlicher MWSt

Dafür beantragt NORDOST INKASSO den gerichtlichen Mahnbescheid, den Vollstreckungsbescheid, bearbeitet den eventuellen Widerspruch bzw. Einspruch und gibt das Verfahren auf Wunsch an einen Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung ab.

Zwangsvollstreckung und nachgerichtliches Inkasso

Inkasso-/Zwangsvollstreckungskosten - entfällt

Erfolgsbeteiligung von 50 % der realisierten Forderung

Kosten werden ausschließlich dem Schuldner in Rechnung gestellt. Falls das nachgerichtliche Inkasso erfolglos sein sollte, trägt NORDOST INKASSO sämtliche Kosten.

Gewerblichen Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die auf die Inkasso-/ Zwangsvollstreckungskosten entstehende gesetzliche MWSt in Rechnung gestellt. Das gilt nicht für private Forderungen.

Forderungskauf

Prüfung des Anspruchs kostenlos

Kaufpreis bis zu 20 % des Forderungswertes

Häufig sind die Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten. Beachten Sie bitte, daß die Quote von 20 % die Höchstgrenze des eventuellen Kaufpreises darstellt. Meistens liegt der Kaufpreis infolge schlechter Bonität des Schuldners niedriger.

Alternativ bieten wir das Inkasso bzw. die Zwangsvollstreckung der Forderung an.

Weitere individuelle Fragen beantworten wir gerne.

Ihr Serviceteam NORDOST INKASSO.